AGBs Hambacher Kulturförderverein e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

für den Erwerb einer Tagesfördermitgliedschaft zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder einer öffentlichen Versammlung,  veranstaltet durch den Verein: Hambacher Kulturförderverein e.V., Braunautal 16, 85625 Baiern, im Internet über die Ticketplattform ticket i/O GmbH und an der Tageskasse.

Diese AGBs ergänzen die AGBs der ticket i/O GmbH und gelten zusätzlich. In Punkten, in welchen diese hier vorliegenden AGBs und die AGBs der ticket i/O GmbH unterschiedliche Regelungen aufweisen oder gar widersprechen, haben die diesbezüglichen Regelungen der AGBs der ticket i/O GmbH Vorrang.

  1. Geltungsbereich dieser AGB
    1.1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen und Käufe von Tagesfördermitgliedschaften zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung, z.B. Vorträge, Webinare, öffentliche Versammlung etc., veranstaltet durch den Verein: Hambacher Kulturförderverein e.V. (nachfolgend „HKFV“ genannt) , die auf der Grundlage einer Online Bestellung im Internet erfolgen, gleichwohl, ob die Bestellung aufgrund einer Einladung unentgeltlich oder aber im Rahmen des entgeltlichen Erwerbs einer Zugangs- bzw. Zutrittsberechtigung erfolgt. Sie gelten daher für den Erwerb einer jeweiligen Teilnahmeberechtigung zum jeweiligen Event. Als „Besteller“ oder „Kunden“, bzw. Tagesfördermitglieder im HKFV im Sinne dieser AGB gelten natürliche und juristische Personen, die eine Internet-Kartenbestellung im Rahmen des Internet-Ticketing- Service der ticket i/O GmbH in Anspruch nehmen. Sie erklären durch die Bestellung unwiderruflich, zu der Aufgabe der Bestellung und der Vereinbarung der AGB rechtlich befugt zu sein.

1.2. Abweichende Vereinbarungen

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen und Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter HKFV ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind; wobei eine solche Bestätigung in der Form einer E-Mail Nachricht erfolgt, die auf Gefahr des Bestellers reist, dem auch der Beweis obliegt, dass eine solche Vereinbarung wirksam zustande gekommen ist.

1.3. Hausordnung

Die Hausordnung, sofern existent, der jeweiligen Veranstaltungsstätte oder Versammlungsstätte bildet einen ausdrücklichen Bestandteil dieser AGB. Sie wird mit diesen AGB vereinbart; die Vereinbarung erfolgt in der Reihenfolge, dass zunächst die Bestimmungen dieser AGB und dann die weiteren Bestimmungen der Hausordnung gelten. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte oder Versammlungsstätte liegt dort zur Einsicht auf.

  1. Vertragsabschluss
    2.1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden – Angebot – und deren Annahme durch den HKFV zustande. Mit der Bestellung (2.2.) werden zugleich die AGBs der ticket i/O GmbH und diese AGB wirksam vereinbart. Der Besteller bestätigt damit, im Falle der Aufgabe dieser Bestellung zugleich diese AGB gelesen zu haben und sie als Bestandteil des Vertrages ausdrücklich und ohne Vorbehalt anzuerkennen. Diese Bestätigung ist eine Voraussetzung des Geschäftsabschlusses.


2.2. Angebot und Bestellung

Das Angebot für einen Vertragsabschluss erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des im Internet durch die ticket i/O GmbH bereitgestellten Bestellformulars durch den Kunden. Die Absendung erfolgt durch Anklicken des Feldes „Kaufen. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Feld „Kaufen“ durch den Kunden angeklickt wird. ticket i/O GmbH übermittelt dem Kunden einen Kartenausdruck und, soweit die Bestellung entgeltlich erfolgt ist, auch einen Rechnungsbeleg. Verbindliche Zahlung ist Voraussetzung der Zurverfügungstellung des Kartenausdrucks. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen.

 

2.3 Namenskarten
2.3.1 nummerierte Namenskarten

Wenn im betreffenden Event hier auf ticket.io so angegeben, werden ausschließlich nicht übertragbare, auf Namen und je nach Location mit Platznummeren versehene  Karten ausgegeben. Die jeweilige Karte ist daher nur für die Person mit dem auf der Karte angegebenen registrierten Namen gültig.

2.3.2 unnummerierte Namenskarten

Wenn im betreffenden Event hier auf ticket.io so angegeben, werden ausschließlich nicht übertragbare, auf Namen aber ohne Platznummeren versehene  Karten ausgegeben. Die jeweilige Karte ist daher nur für die Person mit dem auf der Karte angegebenen registrierten Namen gültig.


2.4. Zeitlich begrenztes Vereinsmitglied

Jede Person die ein Ticket für eine Veranstaltung oder Versammlung erwirbt, ist für die jeweilige Dauer automatisch Fördermitglied im Verein Hambacher Kulturförderverein e.V. . Die Mitgliedschaft ist am  jeweiligen Veranstaltungstag(en) gültig. Diese Mitgliedschaft (Tagesfördermitgliedschaft(en)) erlischt automatisch nach dem Ende der Veranstaltung.


2.5. Verbot der Weitergabe der Karten

Eine Übertragung und/oder Weitergabe dieser Karten, aus welchem Grunde auch immer, ist nicht statthaft. Für jeden Fall der Weitergabe trifft den HKFV keine wie immer geartete Haftung und sind alle Ansprüche gegen den HKFV  ausgeschlossen. Ebenso kommt unter solchen Voraussetzungen weder ein Vertrag mit der ticket i/O Gmbh zustande noch mit dem Veranstalter dieser Tagesvereinsveranstaltung, dem HKFV. Auch sind alle anderen Ansprüche, z.B. wegen deliktischer, quasi-deliktischer und anderer Haftung des HKFV  ausgeschlossen.

 

  1. Preise und Kosten
    3.1 Preise

Eine Tagesfördermitgliedschaft im HKFV für den Veranstaltungstag oder Versammlungstag, bzw. Tage beinhaltet den Preis der Teilnahme- bzw. Zugangsberechtigung. Der Erwerb dieser im Zusammenhang mit der Tagesfördermitgliedschaft berechtigt zum Besuch und/oder Onlineteilnahme der jeweiligen Vereinsveranstaltung des HKFV, siehe wie vorstehend unter Punkt 1.1 dieser AGB genannt. Die Preise (Tagesfördermitgliedschaften) sind auf der Internetseite www.friedensweg.ticket.io ersichtlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung dort angeführten Preise.


3.2. Preisänderungen

Preisänderungen, die nicht vom HKFV ausgehen oder aus anderen zwingenden Gründen erfolgen, werden vom HKFV weiter verrechnet.

 

  1. Fälligkeit, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
    4.1. Fälligkeit

Der Gesamtpreis inklusive aller Gebühren ist bei Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig und unverzüglich zu bezahlen. Der Kunde leistet den angegebenen Gesamtbetrag mittels einer der auf der internetseite www.friedensweg.ticket.io verfügbaren Zahlungsmethoden. Die Zahlung gilt erst im Zeitpunkt der endgültigen und vorbehaltlosen Gutschrift des entsprechenden Betrages als erfolgt.

4.2. Ausdrücklicher Eigentumsvorbehalt
Die bestellten Zugangs- bzw. Teilnahmeberechtigungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ticket i/O GmbH. Bis zu dem Übergang des Eigentums an den Besteller ist jede Verfügung des Bestellers über die von ihm bestellten Karten, gleichwohl, in welcher Form diese auch immer erfolgt, nicht zulässig. Im Besonderen ist die Weitergabe/Überlassung der bestellten Karten nicht möglich. Erfolgte Bestellungen können nicht geändert werden.

 

  1. Ticketzuweisung / Ticketing
    5.1. Zuweisung

ticket i/O GmbH stellt nach vertragsgemäßem Eingang des Rechnungsbetrages die bestellten Karten direkt zum Ausdruck zur Verfügung, haftet aber nicht für Übertragungsfehler und andere technische Gebrechen, die den Account des Bestellers betreffen.


5.2. Keine weitere Zustellung

Eine weitere Zusendung der Karten ist nicht vorgesehen. Im Besonderen werden weder verlorene Stücke nachgeschafft noch Duplikate erstellt.

 

  1. Technische Vorrausetzung für die Zuweisung bestellter Eintrittskarten
    6.1. Technische Vorrausstzungen

Es ist ausschließlich Sache des Bestellers, sicherzustellen, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Kartenbestellung, die Kartenlieferung und den Ausdruck der gelieferten Karten gegeben sind. Eine gültige Eintrittskarte hat mindestens eine 300dpi- Auflösung aufzuweisen und darf nicht in „Economy-Qualität“ gedruckt sein. Verwendung von weißem Papier im Format A4/Letter. Der Ausdruck muss in Originalgröße (100%) erfolgen.


6.2. Barcode

Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass der auf der Eintrittskarte befindliche Barcode/QR-Code weder beim Ausdruck noch zu einem späteren Zeitpunkt verwischt oder beschädigt wird.


6.3. Reklamationen

Reklamationen wegen unrichtiger oder unvollständiger Zurverfügungstellung der Karten, technischer oder anderer Mängel derselben sind unverzüglich schriftlich per E- Mail (hambacherverein@gmx.de.) an den HKFV bekannt zu geben, das bei sonstigem Ausschluss jeden Anspruches. Es besteht daher eine unverzügliche Rügepflicht. Zufällige Folgen von Datenverlust und dergleichen treffen den Besteller. Der HKFV haftet nicht für Datenverluste und für sonstige Folgen der Inanspruchnahme des Internet-Ticketing durch den Kunden, das einen besonderen Service darstellt. Auch ungewollte Folgen aus dieser Benutzung, Datenmissbrauch durch Dritte, Bekanntwerden von Daten und Verstöße gegen die Bestimmungen, die den Datenschutz angehen durch Dritte und Erfüllungsgehilfe vom HKFV führen zu keiner Haftung des HKFV, das gilt im Besonderen für höheren Zufall und andere Folgen der Datenverwendung und der elektronischen Bezahlung.

 

7. Rücktritt, Verschiebung der Veranstaltung, Höhere Gewalt, eventuelle Änderungen

Der HKFV behält sich vor, die Veranstaltung zeitlich und räumlich zu verändern, abzusagen, zu verschieben oder zu verlagern.

7.1 Rücktritt des Bestelers

Ein Rücktritt des Bestellers ist ausgeschlossen. Bezahlte, aber nicht verwendete Karten verfallen. Sie können daher weder zurück gegeben, noch weiter gegeben werden.


7.2. Rücktritt des HKFV

Der HKFV ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen auch dann vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Bezahlung bereits erfolgt ist; in einem solchen Fall erfolgt der Rücktritt durch Gutschrift des bereits bezahlten Rechnungsbetrages an den Kunden (Gesamtpreis abzüglich Kosten von Ticket.iO und abzüglich Kosten des vom Kunden verwendeten Zahlungsdienstleister ergibt den Erstattungsbetrag).

7.3 Verschiebung der Veranstaltung aufgrund von Auflagen irgendeiner Art seitens der Behörden, aufgrund nicht zumutbarer behördlicher Auflagen oder  anderer, Covid-19-bedingter Gründe, oder anderer krisenbedingter Gründe und/oder noch nicht bestehender, nach dem 1.01.2023 eingeführter gesetzlicher Regelungen, Bestimmungen oder Verordnungen.

Der HKFV ist berechtigt die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt in der Zukunft zu verschieben, an welchem die Veranstaltung dann durchgeführt wird. Der spätest mögliche, diesbezügliche Zeitpunkt ist der 730te Tag nach dem jeweils ursprünglich geplanten Veranstaltungstag.

Im Falle einer solchen Verschiebung, aus Gründen wie im ersten Absatz (in fetter Schrift) dieses Punkt 7.3 dieser AGB dargelegt, behalten die erworbenen Tickets ihre Gültigkeit bis zum vom HKFV definierten Ersatztermin.

  1. Kartenverlust

Verlorene Karten werden nicht ersetzt; sie sind neu zu kaufen. Der Kartenverlust ist dem HKFV nachweislich schriftlich bekannt zu geben. Der Besteller haftet für einen Missbrauch der Karten durch dritte Personen und die tatsächlichen Folgen hieraus.

  1. Daten, Verwendung, Weitergabe, Registrierung, Zustimmung nach TKG und DSGVO

Die Privatsphäre und den Schutz von persönlichen Daten nehmen wir sehr ernst. Nachfolgende Erklärung soll einen Überblick geben, wie der Schutz von persönlichen Daten beim HKFV (Veranstalter) gewährleistet wird.


9.1. Datenschutz

Die gesammelten Daten werden vom HKFV zum Zweck der Serviceverbesserung verwendet. Der HKFV benutzt die erhobenen Daten um unsere Inhalte einschließlich der Angebote auf die persönlichen Interessen der Nutzer auszurichten und diese über Entwicklungen und Neuigkeiten zu unterrichten. Es gelten weiter die Bestimmungen des Punktes 6.3. dieser AGB.


9.2. Zustimmungserklärungen

Mit Bekanntgabe der eingesetzten Daten wird der Verwendung dieser Daten im Informationssysteme des HKFV und der ticket i/O GmbH zu Zwecken des Marketings für Veranstaltungen des Unternehmens zugestimmt. Das gilt auch als eine Zustimmungserklärung im Sinne der Bestimmungen des TKG und der DSGVO. Ein Widerruf ist jederzeit ausschließlich schriftlich möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten. Weiters wird im Falle eines Gutscheincodes eines Ausstellers der Übermittlung dieser Daten an diesen Aussteller zum Zwecke des Marketings für eigene Produkte zugestimmt. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten. Es gelten weiter die Bestimmungen des Punktes 6.3. dieser AGB.


9.3. Datenverwendung

Um unser Angebot inhaltlich zu verbessern, analysieren wir auch das Verhalten unserer Kunden auf unserer Website. Die bei uns gespeicherten Informationen verwenden wir auch, um unseren Service ständig zu verbessern und die Inhalte unserer Website auf die Interessen der Nutzer abzustimmen. Um dies auch in Zukunft bieten zu können, erlauben wir uns, Statistiken über die Besucher bzw. deren Verhalten und darauf bezogene Site-Information zu erheben. Diese werden jedoch so weit zusammengefasst, dass einzelne Personen nicht mehr identifizierbar sind.


9.4. Kontaktdaten

Bei Formularnutzung, sind gewisse Angaben zur Person zwingend. Es werden Angaben wie z.B. ihr persönlicher Name, ihre Telefonnumer und ihre E-Mail Adresse abgefragt, in besonderen Fällen auch ihre Anschrift. Diese und andere abgefragte Daten sind im Sinne einer effizienten Bearbeitung der Anliegen durch den HKFV unbedingt bekannt zu geben.


9.5. Foto und Videoaufnahmen

Foto-/Audio-/Videoaufnahmen für die Produktion einer öffentlichen und zum Kauf angebotenen DVD/BluRay, sowie in einem PPV (Pay per View) Portal, über die jeweilige Veranstaltung mit allen Vorträgen und sonstigen Beiträgen, künstlerischen Darbietungen und Podiumsdiskussionen.

Der Besucher der jeweiligen Veranstaltung, zu der er eine Zugangs- oder Teilnahmebestätigung durch einen Förderbeitrag erworben hat, erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, im Rahmen der o.g. Produktion (nachfolgend „Produktion“ genannt) als Vortragende / Mitwirkende / Besucher unentgeltlich teilzunehmen. Der Vortragende / Mitwirkende / Besucher räumt dem Verein Hambacher Kulturförderverein e.V. das Recht ein, Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (nachfolgend „Aufnahmen“ genannt) von seiner Person im Rahmen der gesamten Produktion zu machen. Ich übertrage dem Verein HKFV an diesen Aufnahmen ausschließlich zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt sämtliche im Zusammenhang mit meiner Mitwirkung bei mir entstehenden oder von mir hierfür erworbenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte. Ich gestatte dem Verein HKFV, dass aufgenommene Material unter Wahrung der (Urheber-) Persönlichkeitsrechte ganz oder teilweise zu bearbeiten, umzugestalten, zu kürzen, zu synchronisieren oder in andere Werkformen zu übertragen. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leite ich keine Rechte (z. B. Entgelte) ab. Alle Ansprüche an den Verein HKFV und deren Lizenznehmer sind abgegolten. Es können keine, auch nicht im nachhinein, Forderungen mehr gestellt werden. Mit dieser Zustimmung sind alle Forderungen gegenüber der jeweiligen Veranstaltung und dem Verein HKFV und Ihrer Auftraggeber abgegolten. Diese Zustimmung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.


9.6 Web-Analyse und Datenschutz

Vorrangig gelten hierzu die diesbezüglichen Bestimmungen der ticket i/O GmbH, einzusehen bei:

https://ticket.io/privacy/

Ergänzend dazu gelten die Datenschutzbestimmungen der website:

www.friedensweg.org/de/datenschutz

 

  1. Gewährleistung / Haftung
    10.1. Grundlegende Regel

Der HKFV bedient sich zu der Abwicklung des Ticketing entsprechender Fachunternehmer, die zur Erbringung dieser Leistungen befugt sind. Das gilt sowohl für den Bereich der Administration der Zugangskontrolle, wie auch für den Bereich der Ticketbestellungen/Ticketkäufe und der Abwicklung der Zahlungen. Soweit Ansprüche gegen den HKFV bestehen, die die Leistungen der Fachunternehmen als Erfüllungsgehilfe betreffen, ist jeder Anspruch gegen den HKFV mit den Ansprüchen begrenzt, die der HKFV im Rahmen eines Rückgriffes einbringlich machen kann.


10.2. Mitwirkungsverpflichtung im Haftungs-/Gewährleistungsfall

Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass nur eine sofortige Anzeige von Sach – und Rechtsmängeln unter gleichzeitiger nachweislicher Verständigung vom HKFV eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass allenfalls gegen den HKFV gerichtete Ansprüche entsprechend verfolgt werden können und ein allfälliger Schaden minimiert werden kann. Folgen, Schäden und Ansprüche, die dadurch (mit-)entstehen, dass Besteller die Anzeige eines Mangels und/oder eines anderen rechtserheblichen Umstandes unterlassen, sind von jedem Ersatz durch  den HKFV ausgeschlossen.


10.3. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend Anderes geregelt ist. Die Besteller sind bei sonstigem Verfall aller Gewährleistungsansprüche zur sofortigen Mängelrüge verpflichtet. Diese hat schriftlich per Brief, nachweislich, an die Geschäftsadresse des HKFV zu erfolgen (Braunautal 16, 85625 Baiern). Soweit gesetzlich zulässig, werden die Gewährleistungsfristen auf sechs Monate herabgesetzt; grundsätzlich erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss von Ansprüchen wegen Mangelfolgeschäden. Der HKFV übernimmt keine wie auch immer geartete Gewährleistung für die Leistungen der Aussteller der Fachmesse und die Qualität der Ausstellungen so wie der Vorträge und künstlerischen Beiträge.


10.4. Schadenersatzansprüche

Die Haftung auf Schadenersatz wegen des Ersatzes von Sach- und Vermögensschäden, die nicht an der Kaufsache selbst eingetreten sind, ist auf Fälle vorsätzlichen und oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt. Der HKFV schließt jede Haftung für Schäden, die von Dritten verursacht worden sind, ausdrücklich aus. Soweit eine Haftung des HKFV gegeben ist, gilt diese nur für jene Schäden, die typischerweise mit dem Kartenbestellungsvertrag verbunden sind und ist nur im Falle vorhersehbarer, typischer Schäden gegeben. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und vergleichbare Ansprüche, insbesondere den Ausfall von Gewinnerzielungsabsichten und dergleichen ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen den HKFV verjähren binnen sechs Monaten nach dem Kartenbezug, das ist der Zeitpunkt, zu dem die Karte im Internet zur Verfügung gestellt wurde.


10.5. Ausschluss einer jeden Haftung

Im Falle der Weitergabe der Eintrittskarten an Dritte ist jede Haftung vom HKFV ausgeschlossen. Der HKFV übernimmt für die Richtigkeit der im Internetauftritt zum Ticketerwerb ( www.friedensweg.ticket.io ) wiedergegebenen Daten keine Gewähr.


10.6. Beschränkung einer jeden Haftung

Jede Haftung vom HKFV ist weiters durch die Rückgriffsrechte des HKFV an deren Erfüllungsgehilfen im Geltungsbereich dieser AGB beschränkt.

10.6 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

10.7 Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und werden von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.

  1. Allgemeine Bestimmungen
    11.1. Anwendbares Recht

Jeder Vertrag, der aufgrund einer Bestellung zustande kommt, unterliegt ausschließlich den Bestimmungen des deutschen materiellen Rechts mit Ausnahme der Verweisungsbestimmungen dieses Rechts.

Für den Besuch der Versammlung gilt insbesondere das deutsche Vereinsrecht, da die Versammlung eine Vereinsveranstaltung des HKFV ist.


11.2. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Streitigkeiten aus der Bestellung, dem Vertrag und allen damit zusammen hängenden Rechtsstreitigkeiten ist München.


11.3. Erkundigungspflicht des Bestellers

Das Angebot vom HKFV zum Erwerb von Eintrittskarten über das Internet entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, sich rechtzeitig und umfassend über die einschlägigen Einreisebestimmungen in die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere über die eventuell Erforderlichkeit eines Visums zu informieren. Der HKFV haftet nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung für den Kunden ergeben könnten.


11.4. Ausschluss der Anwendbarkeit der Bestimmungen für Verbraucher

Bestimmungen deutschen Rechts Verbraucher betreffend, sind nicht anzuwenden. Diese AGB beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, welche auf dem Ticket für die erworbene Tagesfördermitgliedschaft genannt ist. Diese Versammlung ist eine Vereinsveranstaltung des HKFV. Jeder Besucher der Veranstaltung tut dies als Fördermitglied des HKFV (Tagesfördermitgliedschaft). Es gilt insbesondere Punkt 11.1 dieser AGBs.


11.5 Teilnichtigkeit

Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck der Parteien am nächsten kommen.


11.6. Sonderdienste, Verwendung der Karten als Fahrscheine

Für Sonderdienste, Fahrtgelegenheiten, Transportmöglichkeiten, soweit diese in Kooperation mit anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, haftet der HKFV überhaupt nicht. Die Inanspruchnahme dieser Dienste bewirkt zugleich einen entsprechenden Anspruchsverzicht.

 

11.7 Salvatorische Klauseln

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Stand: Juni 2022