Hygienekonzept.pdf
Hygienekonzept zu öffentlichen Versammlungen des Hambacher Kulturförderverein e.V. .
Zum Schutz unserer Teilnehmer, Mitarbeiter/-innen sowie aller Mitwirkenden vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Ihre Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Erich Hambach – Versammlungsleitung
Tel. / E-Mail: 0176-20003719 / hambacherverein@gmx.de
- Bei Teilnehmern, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, geht die Versammlunsleitung davon aus, dass diese von der Tragepflicht befreit sind, oder dies glaubhaft machen können.
- Auf die Anforderung an die Versammlungsteilnehmer bei Nichtbefreiung eine vorschriftsmässige Mund-Nasen-Bedeckungen mitzubringen, wurden die Teilnehmer hingewiesen. Desinfektionsmittel stehen ausreichend zur Verfügung.
- Teilnehmer, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen werden weder von anderen Teilnehmern noch von der Versammlungsleitung diskriminiert.
- Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände fern
- Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
- Während der Versammlung wird für die erforderliche Frischluft und somit für Sicherheit gegen das Covid-19 Virus gesorgt.
- Es werden vorrangig keine Mitarbeiter/-innen und Mitwirkende mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie B. Asthma eingesetzt.
- Sämtliche Mitwirkende der Versammlung wurde über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgeklärt.
- Es sind Regelungen im Rahmen der Pandemieplanung wie z.B. das Führen einer Anmelde-/Teilnehmerliste getroffen. So können bei bestätigten Infektionen Personen ermittelt und informiert werden, bei denen durch den Kontakt mit einer infizierten Person ggf. ein Infektionsrisiko besteht.
- Die Versammlung ist für jedermann zugänglich, es wird eine Registrierungsliste geführt.
- Der Versammlungsbeginn und Versammlungsende ist wie in der online-Information des diesbezüglichen Ticketshops angegeben. Einlass ist jeweils immer eine Stunde vor Versammlungsbeginn.
- Ein Ordnerteam von je 1 Ordner je 10 Vesammlungsteilnehmer ist für die Abstandsregeln sowie den Ein- und Auslass beauftragt, auch die eventuelle Maskenpflicht wird von diesem Team bei Personen ohne Maskenbefreiuung durchgesetzt. Die Vorgabe 1 Ordner/10 Gäste somit erfüllt.
- Ärztliche Atteste zur Maskenbefreiung dürfen und können von uns nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Eine Glaubhaftmachung reicht uns in diesen Ausnahmefällen aus.
- Ein Parkplatzkonzept ist nicht in unserer Zuständigkeit. Da der überwiegende Teil der Teilnehmer zu Fuß kommen kann, bzw. mit dem öffentlichen Nahverkehr und/oder ausserhalb des Versammlungsgeländes Parkmöglichkeiten nutzen können.
- Die Versammlung wird auf den notwendigen Zeitraum des Meinungsaustausches be- schränkt.
- Die öffentliche Versammlung findet gemäß der aktuellen Infektionsschutzmassnahmenverordnung statt.
Stand August 2021
Ende.